Mittwoch, 16. Februar 2011

INFOkrieg - Die systematischen Betrugsmanöver der Finanzämter

Klage gegen das Finanzamt Rosenheim wegen unzulässiger Anwendung unzulässiger Steuergesetze



...unzulässiger Anwendung ungültiger Steuergesetze, hier die AO1977 sowie das EStG und UStG, da diese gegen das zwingende sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar verstoßen und somit nichtig sind.

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Die systematischen Betrugsmanöver der Finanzämter

"Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung nach StGB § 336. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist". OLG Celle, Beschluss vom 17.04.1986 - 3 Ws 176/86

Aber genau das geschieht. In einem Verfahren vor dem niedersächsischen Finanzgericht war beispielsweise die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Umsatzsteuerbescheide des Finanzamts Cuxhaven gegen einen Kläger ungültig sind. Mit den Anträgen des Klägers hat sich der 5. Senat des Finanzgerichts aber gar nicht beschäftigt. In der Urteilsbegründung wurde lediglich auf einen Kommentar verwiesen, der wie sich bei späteren Recherchen herausstellte, von einem der beteiligten Richter gegen Entgelt mitverfasst wurde. Ein eindeutiger Rechtsbruch. Dem Gesetz nach, hätten sich zwei der am Verfahren beteiligten Richter für Befangen erklären müssen.

Fraglich ist es seitdem, ob klagende Bürger vor deutschen Finanzgerichten überhaupt noch Gerechtigkeit finden und erfolgreich klagen können. Die Erfolgsquote bei solchen Klagen liegt derzeit bei lediglich ca. 3%. Das bedeutet, dass 97% aller Klagen vor deutschen Finanzgerichten zu Gunsten der Finanzämter entschieden werden. Eine erkennbare Trennung von Judikative und Exekutive, wie sie der Gesetzgeber eigentlich vorschreibt, wird durch solches Verhalten ausgehebelt und ist seit vielen Jahren nicht mehr erkennbar. Es liegt die Vermutung nahe, dass die am nebenberuflichen Entgelt wohl stark interessierten Richter im Wesentlichen ihre Gewinn orientierte Interpretation des Rechts vor die höchstrangigen Vorgaben des Grundgesetzes stellen. Es geht dabei, wie in der Presse mehrfach mitgeteilt, um größere Millionenbeträge.

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