Freitag, 25. Februar 2011

Beruhigt Sie das BVG-Urteil bzgl. der Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung? | Steuern und Grundrechte Blog

Dann haben Sie sicher noch nicht in Ihren “PASS“-Eintrag gesehen!





Der “Pass“ das ist die “geheime“ Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten, wie auch politisch motivierter Einträge – bsw. die Anmeldung vom Demonstrationen – ebenso wie von sogenannten Ermittlungsverfahren, Verkehrsverstössen, Anzeigen oder auch die gesundheitlichen Sachverhalte von Menschen die dann durchaus auch und dabei ohne jeden fachlichen Hintergrund als “geisteskrank“ beschrieben werden. Also auch dann, wenn dem kein ärztliches Zeugnis dieses Inhalts zugrunde liegt, sondern die “Diagnose“ von einem Staatsanwalt oder von der Polizei selbst gestellt wurde!


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen