Donnerstag, 17. Februar 2011

INFOkrieg - Videokanal vom Steuern + Grundrechte.blog

Wer sich hier umschaut, tut gut daran, sich bereits mit dem Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland befasst zu haben. Übrigens, ob es der eine oder andere glaubt oder nicht, die Grundrechte binden den Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht ( Art. 1 Abs. 3 GG ). Gemäß Art. 1 Abs. 2 GG sind die Grundrechte zudem unverletzlich und angewendet werden darf nur gültiges Recht. Recht und Gesetze sind immer dann gültig, wenn sie mindestens den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes wie z.B. dem sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG sowie dem Art. 123 Abs. 1 GG genügen. Andernfalls herrscht Ungültigkeit, eine Anwendung darf aufgrund der damit einhergehenden Grundrechteverletzung nicht mehr erfolgen.


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