Mittwoch, 16. Februar 2011

Strafanzeige gegen den Zivilrichter Bühl wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und des Verfassungshochverrats und aller weiteren in Betracht kommender Tatbestände | Steuern und Grundrechte Blog

Da der Zivilrichter Bühl dieses alles trotz ausführlichster Darstellung des Sachverhaltes und der grund-gesetzlichen Vorschriften konsequent verweigert, stattdessen sich als Zivilrichter mit zivilprozessualen Vorschriften Entscheidungskompetenz anmaßt, beugt er nicht nur das Recht i.S.v. § 339 StGB, er zeigt damit auch offen und beharrlich seine verfassungsfeindliche Grundhaltung. Diese Person ist aus dem Richterdienstverhältnis wegen verfassungsfeindlicher Richtertätigkeit zu entlassen, da er offenkundig keine Gewähr dafür bietet, dass dieser Mann persönlich für den Schutz der freiheitlich–demokratischen Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes eintritt.


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