Dienstag, 15. Februar 2011

Zivilrichter Paarmann beim Landgericht Stade verweigert sich dem Bonner Grundgesetz, der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland | Steuern und Grundrechte Blog

Der beim Landgericht Stade derzeit in der siebten Zivilkammer tätige Richter Paarmann zeigt nicht die von ihm als Richter die mit dem von ihm geleisteten Richtereid zu erbringende Demut gegenüber der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, dem Bonner Grundgesetz. Er scheint es und seine Wirkweise auch gegenüber der Dritten Gewalt regelrecht zu verachten. Trotz wiederholtem eindringlichen Hinweises weigert sich der Zivilrichter Paarmann seine funktionale und sachliche Unzuständigkeit in öffentlich–rechtlichen Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG zu akzeptieren. Stattdessen maßt er sich entgegen Art. 101 GG die Eigenschaft des gesetzlichen Richters an, beugt somit vorsätzlich in den Verfahren 7 T 225/10 und 7 T 5/11 gemäß § 339 StGB das Recht.


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