Frau Drücke muss lernen, dass
den Grundrechten insoweit eine Vergewisserungsfunktion zulommt, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft — auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.” (Prof. Dr. Jörn Ipsen, Präsident des nds. Staatsgerichtshofes in Bückeburg: Staatsrecht II, 10. Auflage, Rn 61+65)
Frau Drücke muss lernen, dass
Read more at finanzamt.nameden Grundrechten insoweit eine Vergewisserungsfunktion zulommt, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft — auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.” (Prof. Dr. Jörn Ipsen, Präsident des nds. Staatsgerichtshofes in Bückeburg: Staatsrecht II, 10. Auflage, Rn 61+65)
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