Folgenbeseitigungsklage gegen den Vorsteher des Finanzamtes Cuxhaven, RDir. Lutz Klug wegen verbotener Verletzung der Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 5.3.1 GG (Kunst ist frei) i.V.m. Art. 6.1. GG u.a.
Der Vorsteher des Finanzamtes Cuxhaven, RDir. Lutz Klug, zeichnet verantwortlich für die systematische Plünderung des anerkannten freischaffenden Künstlerehepaares Angelika und Burkhard Lenniger.
Die auch seinen Namen sowie seine Unterschrift tragenden Verwaltungsakte verstoßen gegen das absolute Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 5.3.1 GG (Kunstfreiheitsgarantie) i.V.m. einschlägigen auch den deutschen Fiskus bindenden Artikeln des europäischen und Völkerrechts und sind daher nichtig.
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Der Vorsteher des Finanzamtes Cuxhaven, RDir. Lutz Klug, zeichnet verantwortlich für die systematische Plünderung des anerkannten freischaffenden Künstlerehepaares Angelika und Burkhard Lenniger. Die auch seinen Namen sowie seine Unterschrift tragenden Verwaltungsakte verstoßen gegen das absolute Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 5.3.1 GG (Kunstfreiheitsgarantie) i.V.m. einschlägigen auch den deutschen Fiskus bindenden Artikeln des europäischen und Völkerrechts und sind daher nichtig.
Mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes ist jeder Amtsträger nicht nur den verfassungsrechtlich verankerten Rechtsbefehlen bedingungslos zu gehorchen, sondern auch der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet.
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