Besonders schwerer Fall des Betruges ( § 263 StGB Abs. 1, 3 Ziff. 3 und 4 StGB ) in Tateinheit mit Folter
Der RDir. Lutz Klug ist Vorsteher des Finanzamtes Cuxhaven. Gegen ihn ist am 25. unter dem Datum vom 26.11.2010 Strafanzeige wegen Verleumdung in mehr als 20 Fällen erstattet worden. Auf den dortigen Vorgang, von dem das Aktenzeichen hier noch nicht bekannt ist, wird Bezug genommen.
Besonders schwerer Fall des Betruges ( § 263 StGB Abs. 1, 3 Ziff. 3 und 4 StGB ) in Tateinheit mit Folter
Der RDir. Lutz Klug ist Vorsteher des Finanzamtes Cuxhaven. Gegen ihn ist am 25. unter dem Datum vom 26.11.2010 Strafanzeige wegen Verleumdung in mehr als 20 Fällen erstattet worden. Auf den dortigen Vorgang, von dem das Aktenzeichen hier noch nicht bekannt ist, wird Bezug genommen.
Unter dem Datum vom 23.11.2010 hat der Beschuldigte RDir. Klug eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegen die Geschädigte Angelika Lenniger wegen der fiktiven Gesamtforderung in Höhe 71.043,07 Euro erlassen und betreffend deren Konto bei der KSK Wesermünde-Hadeln eine Pfändung mit folgendem Text durchgeführt:
Read more at finanzamt.name„Alle dem Vollstreckungsschuldner gegenwärtig und künftig gegen Sie zustehenden Ansprüche, Forderungen und Rechte aus Konto […] und allen weiteren Konten im Geschäftsbereich der KSK Wesermünde-Handeln und ihrer Filialen auf …pp.“
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