Verwaltungsgericht Berlin erklärt den Ausnahmezustand für Grundrechte
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Read more at finanzamt.nameTja, lieber Herr Ipsen, da haben Sie wohl leider Unrecht. Wurden die ersten Grundrechtemahnwachen durch die Versammlungsbehörde Berlin behindert, da sie eine “unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit” darstellen würden, hat sich nun, nach Einigung mit der Versammlungsbehörde, das Bundesministerium des Innern darauf festgelegt, dass die Grundrechtemahnwachen vor dem Reichstag nicht stattfinden dürfen, weil … weil … man glaubt es kaum … weil auf Grund der aktuellen Terrorvisionen der Betrieb des Bundestages durch die Grundrechtemahnwache gestört wird.
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