Montag, 29. November 2010

VERFASSUNG - Grundrechtemahnwachen vor dem Reichstag am Sonntag, den 28.11., 12.12. und 26.12.2010 abgesagt!

Verwaltungsgericht Berlin erklärt den Ausnahmezustand für Grundrechte

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Tja, lieber Herr Ipsen, da haben Sie wohl leider Unrecht. Wurden die ersten Grundrechtemahnwachen durch die Versammlungsbehörde Berlin behindert, da sie eine “unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit” darstellen würden, hat sich nun, nach Einigung mit der Versammlungsbehörde, das Bundesministerium des Innern darauf festgelegt, dass die Grundrechtemahnwachen vor dem Reichstag nicht stattfinden dürfen, weil … weil … man glaubt es kaum … weil auf Grund der aktuellen Terrorvisionen der Betrieb des Bundestages durch die Grundrechtemahnwache gestört wird.

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