“Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.”
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Vorkonstitutionelles Recht versus Artikel 123 Abs. 1 Grundgesetz
Am 23.05.1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Am 08.09.1949 trat in Bonn der erste deutsche Bundestag zusammen. Auf dieses Datum bezieht sich der Artikel 123 Abs. 1 GG, der da lautet:
“Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.”
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