Das Umsatzsteuergesetz ist seit dem 01.01.2002 wegen des Verstoßes gegen die den einfachen Gesetzgeber zwingende grundgesetzliche Gültigkeitsvorschrift gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot). Die Vorschriften der §§ 26c und 27b UStG schränken die Grundrechte aus Artikel 2.2 GG ( Unverletzlichkeit der Person, Freiheit der Person ) und Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) ein. Damit wurde das UStG zum 01.01.2002 “zitierpflichtig”. Gegen das Zitiergebot verstoßende Gesetze erlangen keine Gesetzeskraft, sie sind und bleiben ungültig.
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Rechtsweg III: Umsatzsteuergesetz UStG ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot
Das Umsatzsteuergesetz ist seit dem 01.01.2002 wegen des Verstoßes gegen die den einfachen Gesetzgeber zwingende grundgesetzliche Gültigkeitsvorschrift gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot). Die Vorschriften der §§ 26c und 27b UStG schränken die Grundrechte aus Artikel 2.2 GG ( Unverletzlichkeit der Person, Freiheit der Person ) und Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) ein. Damit wurde das UStG zum 01.01.2002 “zitierpflichtig”. Gegen das Zitiergebot verstoßende Gesetze erlangen keine Gesetzeskraft, sie sind und bleiben ungültig.
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