Bei einer gewaltfreien Anti-Atomkraft-Kundgebung hatte die Polizei Demonstranten gefilmt. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass dabei GRUNDRECHTE http://grundrechtepartei.de/grundrechte/ verletzt wurden.
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Urteil
Gericht untersagt Polizei-Videoüberwachung
Münster - Die Polizei darf friedliche Demonstranten nicht filmen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Montag entschieden. Es erklärte damit die permanente Videoüberwachung einer kleinen Demonstration von Atomkraftgegnern durch die Polizei für rechtswidrig. Mit dem Beschluss wurde ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt, die Berufung der Polizei wurde nicht zugelassen.
Im Juni 2008 hatten etwa 40 bis 70 Personen in Münster gegen die Durchfahrt eines Transportes von der Urananreicherungsanlage Gronau zur Endlagerung nach Russland protestiert. Die Polizei beobachte die Versammlung mit einer aufnahmebereiten Kamera und übertrug die Bilder in einen Wagen. Auch wenn keine Aufnahmen gespeichert worden seien, seien die Grundrechte der Demonstranten auf Versammlungsfreiheit und auf informationelle Selbstbestimmung verletzt worden, so das Gericht.Read more at www.spiegel.de
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