Dienstag, 23. November 2010

INFOkrieg - Ungültigkeit der Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen das „Zitiergebot“ aus Artikel 19

Verehrte Damen und Herren aus der Politik,

nachdem das Thema Vorratsdatenspeicherung derzeit erneut durch die Medien geistert, ist ein Blick in unser Grundgesetz hilfreich.

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Ungültigkeit der Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen das „Zitiergebot“ aus Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG

Verehrte Damen und Herren aus der Politik,

nachdem das Thema Vorratsdatenspeicherung derzeit erneut durch die Medien geistert, ist ein Blick in unser Grundgesetz hilfreich.

„Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

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