“Ein verspäteter Eingang beim Grundrechtsträger dokumentiert die Anerkennung der Beschwerde des Grundrechtsträgers vom 21.05.2010 und die damit verbundene unmissverständliche Anerkennung der Grundrechte aus dem Grundgesetz und gleichwohl zwangsläufig die Grundrechtsverletzungen durch die NRW-Justizbehörden im Verfahren AZ: 28 Ds-32 Js 569/04-27/06.
Das Strafververfahren 28 Ds-32 Js 569/04-27/06 wird für zwingend ungültig und nichtig erklärt.”
Read more at finanzamt.name“Ein verspäteter Eingang beim Grundrechtsträger dokumentiert die Anerkennung der Beschwerde des Grundrechtsträgers vom 21.05.2010 und die damit verbundene unmissverständliche Anerkennung der Grundrechte aus dem Grundgesetz und gleichwohl zwangsläufig die Grundrechtsverletzungen durch die NRW-Justizbehörden im Verfahren AZ: 28 Ds-32 Js 569/04-27/06.
Das Strafververfahren 28 Ds-32 Js 569/04-27/06 wird für zwingend ungültig und nichtig erklärt.”
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen