Dienstag, 9. November 2010

INFOkrieg - Andrè Grewe, Obergerichtsvollzieher, dessen Amtshandlungen gegen Künstler Zweifel an seiner unbedingt

Er kann es nicht lassen, getrieben scheinbar von einer unbändigen Lust, es den Nazis im Dritten Reich gleich zutun, heute im Jahr 2010, unter der absoluten Vorrangstellung des Bonner Grundgesetzes seit dessen Inkrafttreten am 23.05.1949, obwohl die Freiheitsgrundrechte sowohl den einfachen Gesetzgeber als auch die vollziehende Gewalt und die Gerichte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht, also mit Gesetzeskraft binden und die Grundrechte auf gar keinen Fall verletzt werde dürfen, versucht sich der Obergerichtsvollzieher seit 2007 bereits an den absoluten Freiheitsgrundrechten des anerkannten freischaffenden Künstlerehepaares Angelika und Burkhard Lenniger regelmäßig mit nichtigen Vollstreckungsaufträgen bis hin zur zwangsweisen Festnahme und Inhaftierung zu vergehen.

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Andrè Grewe, Obergerichtsvollzieher, dessen Amtshandlungen gegen Künstler Zweifel an seiner unbedingten Treue zum Grundgesetz, an seiner charakterlichen Eignung und Unparteilichkeit hegen lassen

Er kann es nicht lassen, getrieben scheinbar von einer unbändigen Lust, es den Nazis im Dritten Reich gleich zutun, heute im Jahr 2010, unter der absoluten Vorrangstellung des Bonner Grundgesetzes seit dessen Inkrafttreten am 23.05.1949, obwohl die Freiheitsgrundrechte sowohl den einfachen Gesetzgeber als auch die vollziehende Gewalt und die Gerichte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht, also mit Gesetzeskraft binden und die Grundrechte auf gar keinen Fall verletzt werde dürfen, versucht sich der Obergerichtsvollzieher seit 2007 bereits an den absoluten Freiheitsgrundrechten des anerkannten freischaffenden Künstlerehepaares Angelika und Burkhard Lenniger regelmäßig mit nichtigen Vollstreckungsaufträgen bis hin zur zwangsweisen Festnahme und Inhaftierung zu vergehen. Die Rede ist von Andrè Grewe, 45 Jahre, im Dienst der niedersächsischen Justiz, Büroadresse Schleusenstraße 111 in 21762 Otterndorf. Zuständiges Amtsgericht Otterndorf, Dienstvorgesetzte ist die Direktorin am Amtsgericht Sabine Deutschmann. Beide Amtspersonen lassen aufgrund ihrer objetiv bisher ungeahndet aber immer wieder angezeigten erfüllten Tatbestandmerkmale der Rechtsbeugung, der Nötigung, der Erpressung sowie der Freiheitsberaubung nicht erkennen, dass sie ihrem geleisteten Amtseid auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie den sich aus den gegen sie gerichteten verfassungsrechtlich verankerten Rechtsbefehlen charakterlich Willens sind, sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes jemals zu verwenden, geschweige denn jedwede ausdrücklich gemäß Art. 1 Abs. 2 GG verbotene Grundrechteverletzung zu unterlassen.

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