Montag, 22. November 2010

INFOkrieg - Rechtsweg I: Grundrechteverletzung – Rechtsweg gemäß Art. 19 Abs. 4 GG

Kein Verwaltungsakt und keine gerichtliche Entscheidung erlangt wenn auch nur ein Grundrecht “verletzt” ist, jemals Rechtskraft…

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Rechtsweg I: Grundrechteverletzung – Rechtsweg gemäß Art. 19 Abs. 4 GG

Die drei Gewalten sind per Artikel 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden. Grundrechtsverletzungen sind den drei Gewalten gemäß Artikel 1 Abs. 2 GG verboten.

Kein Verwaltungsakt und keine gerichtliche Entscheidung erlangt wenn auch nur ein Grundrecht “verletzt” ist, jemals Rechtskraft…

Das Schaubild zeigt den Rechtsweg im Fall “ungültiger Verwaltungsakt durch sachl. unzuständige Finanzbehörde gegen den freischaffenden Künstler – gegen Art. 5.3.1 GG, absolutes Freiheitsgrundrecht -”

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