Montag, 22. November 2010

INFOkrieg - Rechtsweg III: Umsatzsteuergesetz UStG ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot

Das Umsatzsteuergesetz ist seit dem 01.01.2002 wegen des Verstoßes gegen die den einfachen Gesetzgeber zwingende grundgesetzliche Gültigkeitsvorschrift gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot). Die Vorschriften der §§ 26c und 27b UStG schränken die Grundrechte aus Artikel 2.2 GG ( Unverletzlichkeit der Person, Freiheit der Person ) und Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) ein. Damit wurde das UStG zum 01.01.2002 “zitierpflichtig”. Gegen das Zitiergebot verstoßende Gesetze erlangen keine Gesetzeskraft, sie sind und bleiben ungültig.

Amplify’d from finanzamt.name

Steuern und Grundrechte Blog

Rechtsweg III: Umsatzsteuergesetz UStG ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot

Das Umsatzsteuergesetz ist seit dem 01.01.2002 wegen des Verstoßes gegen die den einfachen Gesetzgeber zwingende grundgesetzliche Gültigkeitsvorschrift gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot). Die Vorschriften der §§ 26c und 27b UStG schränken die Grundrechte aus Artikel 2.2 GG ( Unverletzlichkeit der Person, Freiheit der Person ) und Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) ein. Damit wurde das UStG zum 01.01.2002 “zitierpflichtig”. Gegen das Zitiergebot verstoßende Gesetze erlangen keine Gesetzeskraft, sie sind und bleiben ungültig.

Read more at finanzamt.name
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen