Sonntag, 14. November 2010

INFOkrieg - RDir Lutz Klug und die verfassungswidrigkeit des Finanzamtes

Dieser Mann ignoriert den absoluten Vorrang des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland und dieses tut er ganz offensichtlich wissentlich und somit vorsätzlich.

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“Ich halte es für verfassungsgemäß, was wir hier gemacht haben” so Vorsteher des Finanzamtes Cuxhaven, RDir Lutz Klug

Am 20. Mai 2008 gab der RDir Lutz Klug, Vorsteher des Finanzamtes Cuxhaven, vor dem auch damals schon funktional und sachlich unzuständigen nds. Finanzgericht folgendes inkriminierendes Statement bezüglich der Rechtmäßigkeit seines Handelns aber auch des seines Hauses bezüglich des vorbehaltlosen Freiheitsgrundrechtes gemäß Art. 5.3.1 GG ab:

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