Sonntag, 6. März 2011

Bundesdt. Steuerbeschaffungskriminalität

Recherchen lassen inszwischen den dringenden Schluss zu, dass in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur Straffreiheit für zugunsten des deutschen Staates raubende und plündernde Finanzbeamte und ihre im Wege der Amtshilfe willfährig tätigen beamteten Helfer und Helfershelfer herrscht, sondern auch Datenspionage im Wege von sog. Beschaffungskriminalität als Mittel zum Zweck durch deutsche, auf das Bonner Grundgesetz und die jeweilige Landesverfassung in der Bundesrepublik vereidigte grundrechtsverpflichtete Finanzbeamte im Ausland betrieben wird.

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Am 05.03.2011 titelte der Tages – Anzeiger in der Schweiz:


So hat der «Maulwurf» der Deutschen bei der CS gearbeitet


Steuerbehörden bezahlten 2,5 Millionen an einen Mitarbeiter der Credit Suisse, damit er ihnen Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten verriet. Wegen eines Fehlers flog er auf.


Die Geschichte liest sich wie ein drittklassiger Spionageroman: Die deutschen Steuerbehörden schnüffelten bei der Credit Suisse. Auf deutscher Seite haben Steuerfahnder aus Wuppertal den Deal eingefädelt. Das dortige Finanzamt für Strafsachen und Steuerfahndung hat wie kein anderes in Deutschland Erfahrung mit schwierigen Fällen – und gilt als wenig zimperlich, wenn es um Informationsbeschaffung geht. [...] (Quelle: Tages Anzeiger)

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