Donnerstag, 31. März 2011

Klage gegen das Finanzamt Rosenheim 2008

UINFOkrieg



Klage gegen das Finanzamt Rosenheim wegen unzulässiger Anwendung unzulässiger Steuergesetze (“Bescheide 2008″)

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Klage

wegen


unzulässiger Anwendung ungültiger Steuergesetze, hier die AO1977 sowie das EStG und UStG, da diese gegen das zwingende sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar verstoßen und somit nichtig sind.


Es wird beantragt, das Finanzamt Rosenheim zu verurteilen, die fälschlich als Steuerbescheide 2008 bezeichneten jedoch nur nichtigen Verwaltungsakte ersatzlos aufzuheben.

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