Samstag, 12. März 2011

Kommentare zum Bonner Grundgesetz ....

Kommentare zum Bonner Grundgesetz sind verfassungsfeinliche Pamphlete. Gleiches gilt für die Kommentare zum seit seinem Inkrafttreten ungültigen Bundesverfassungsgerichtsgesetz



Sämtliche verschriftlichen Kommentare zum Bonner Grundgesetz sowie die Kommentare zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind derzeitig als verfassungsfeindlich einzustufen. Rechtswirksam sind sie allesamt nicht, haben sie doch in der Normenhierarchie der Bundesrepublik Deutschland keinen rechtsverbindlichen Stellenwert, sie stellen allerhöchstens die Meinung seines Verfassers dar.



Eindeutig verfassungsfeindlich sind denn auch jene Kommentatoren einzustufen, die das seit dem Tage seines Inkrafttretens wegen seines unheilbaren Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültige Bundesverfassungsgerichtsgesetz in der Gestalt kommentieren als wäre es ein verfassungskonformes und somit rechtsgültiges Gesetz. Auch hier sind die “Machwerke” auf den Index verfassungsfeindlicher Literatur zu setzen und die “Schreiberlinge” auf ihre bedingungslose Treue zur Verfassung zu überprüfen, ggf. sind auch ihnen ihre Grundrechte gemäß Art. 18 GG abzuerkennen.



Hier noch einmal die Vorgeschichte:

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Kommentare zum Bonner Grundgesetz sind verfassungsfeinliche Pamphlete. Gleiches gilt für die Kommentare zum seit seinem Inkrafttreten ungültigen Bundesverfassungsgerichtsgesetz
Sämtliche verschriftlichen Kommentare zum Bonner Grundgesetz sowie die Kommentare zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind derzeitig als verfassungsfeindlich einzustufen. Rechtswirksam sind sie allesamt nicht, haben sie doch in der Normenhierarchie der Bundesrepublik Deutschland keinen rechtsverbindlichen Stellenwert, sie stellen allerhöchstens die Meinung seines Verfassers dar.

Eindeutig verfassungsfeindlich sind denn auch jene Kommentatoren einzustufen, die das seit dem Tage seines Inkrafttretens wegen seines unheilbaren Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültige Bundesverfassungsgerichtsgesetz in der Gestalt kommentieren als wäre es ein verfassungskonformes und somit rechtsgültiges Gesetz. Auch hier sind die “Machwerke” auf den Index verfassungsfeindlicher Literatur zu setzen und die “Schreiberlinge” auf ihre bedingungslose Treue zur Verfassung zu überprüfen, ggf. sind auch ihnen ihre Grundrechte gemäß Art. 18 GG abzuerkennen.


Hier noch einmal die Vorgeschichte:

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