Donnerstag, 17. März 2011

Richter beim OLG Celle Verfassungsfeind?

Richter beim OLG Celle sind spätestens seit dortiger verfassungsfeindlicher Entscheidung 3 Ws 176/86 hinsichtlich ihrer Verfassungstreue zu hinterfragen. Auch dortiger Richter Dr. Schulte im 16. Zivilsenat

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Der Zivilrichter am Oberlandesgericht Dr. Schulte muss sich ebenfalls den Vorwurf verfassungswidrigen und damit einhergehenden verfassungsfeindlichen Handelns in der Verfassungsstreitsache des anerkannten freischaffenden Künstlerehepaares Angelika und Burkhard Lenniger gegen die Rechtspflegerin Striebitz beim Amtsgericht Cuxhaven machen lassen. (Klageschrift gegen Striebitz) Mit Schreiben vom 02.03.2011 war dem OLG Celle ausdrücklich erklärt worden, dass weder die Zivilrichterin Ingird Stelling beim AG Cuxhaven noch die Zivilrichterin Klöckner-Tietze beim Landgericht Stade funktional und sachlich zuständig sind für die besonders gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG den ordentlichen Gerichten zugewiesene öffentlich–rechtliche Streitigkeiten von verfassungsrehtlicher Art. Aufgrund des seit mehr als 60 Jahren seitens des einfachen Gesetzgebers unterlassenen Ausstattens des Rechtsweges für öffentlich–rechtliche Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG ist auch das OLG Celle und ganz besonders die Zivilgerichtsbarkeit nicht gesetzlicher Richter gemäß Art. 101 GG, so dass für den Richter am OLG Celle Dr. Schulte nur eine unbearbeitete Rückgabe der Akten an das AG Cuxhaven über das LG Stade in Frage kommen durfte, damit sie beim Amtsgericht in der längst zu schaffenden Abteilung für öffentlich–rechtliche Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art sachgerecht von dem dafür dem Geschäftsverteilungsplan nach zuständigen und somit gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 GG antragsgemäß bearbeitet wird.

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