Freitag, 4. März 2011

Nicht betriebsprüfen, sondern -plündern

... Bei der Schilderung des Sachverhaltes wurde übrigens außer acht gelassen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 dem Steuerrecht an dessen grundgesetzlicher Legitimation mangelt, denn nur Gesetze, die den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland genügen, z.B. dem sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, sind gültig und dürfen von der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung angewendet werden. So lange jedoch rechtsstaatswidrig zugunsten des Staates raubende und plündernde Finanzbeamte straffrei gestellt sind, braucht sich Scheins an der verfassungswidrigen Steuergesetzgebung auch nichts ändern.


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