Mittwoch, 9. März 2011

Bundesverfassungsgerichtsgesetz ungültig

INFOkrieg



Bundesverfassungsgerichtsgesetz ungültig seit dem Tage seines Inkrafttretens am 12. März 1951 wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG



Das am 12. März 1951 in Kraft getretene insgesamt 107 §§ umfassende Bundesverfassungsgerichtsgesetz,abgedruckt im BGBl 1951 I, S. 243 ff, ist wegen des unheilbaren Verstoßes gegen das die Grundrechte garantieren sollende sog. Zitiergebot als zwingende Gültigkeitsvorschrift gemäß Art.19 Abs. 1 Satz 2 GG seit dem Tage seines Inkrafttretens ungültig.


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