Dienstag, 22. März 2011

Märchen von Wirksamkeit der Grundrechte

INFOkrieg - Es war einmal … – Das Märchen von der Wirksamkeit der im Bonner Grundgesetz garantierten Freiheitsgrundrechte

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Die eingangs gestellte Frage, ob die Einführung der Verfassungsbeschwerde in das deutsche Rechtssystem ein Segen für die Bürger als Grundrechtsträger ist oder ob der einfache Gesetzgeber mit der Einführung der Verfassungsbeschwerde lediglich den grundgesetzlich verankerten Auftrag, das in Art. 19 Abs. 4 GG garantierte absolute prozessuale Freiheitsgrundrecht jedes Bürgers auf Abwehr von Rechtsverletzungen durch den Staat und seine Institutionen durch  Organisations- und Ausführungsbestimmungen zu regeln, verweigern wollte, kann nur dahingehend beantwortet werden, dass letzteres der Fall ist.
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