Freitag, 4. März 2011

Kostenrecht Bundesrepublik Deutschland

Das bis heute angewendete Kostenrecht hat keinerlei grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage.



Es basiert lediglich auf unzulässiger Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichtes, doch dieses hat weder verfassungsändernde noch gesetzgeberische Kompetenz.

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Das bis heute angewendete Kostenrecht hat keinerlei grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage.

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