Dienstag, 8. März 2011

Verfassungswidriges Handeln d. OGV Greve

INFOkrieg:



Verfassungswidriges Handeln des OGV Andrè Grewe gegen das Künstlerehepaar Lenniger erfüllt die Kriterien der Folter, doch diese ist gemäß des Übereinkommens gegen Folter vom 10.12.1984 in Deutschland verboten und hätte seit 20 Jahren auch unter Strafe gestellt werden müssen



Seit 2007 bemüht sich der nds. Landesbeamte und auf das Bonner Grundgesetz ebenso wie auf die nds. Landesverfassung vereidigte grundrechtsverpflichtete Amtsträger und Gerichtsvollzieher Andrè Grewe in Otterndorf an der Niederelbe wissentlich (vorsätzlich) verfassungswidrige Vollstreckungsaufträge gegen das anerkannte freischaffende Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger auf der Ermächtigungsgrundlage der mit dem Selbstmord des Verbrechers und Diktators Adolf Hitler am 30.04.1945 untergegangenen Justizbeitreibungsordnung (Hitler – Verordnung) zu vollstrecken.


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