Donnerstag, 14. Oktober 2010

Achtung Abzocke - Rechtsanwalt Florian Giese - auch in XING

Lesen Sie selbst, diese Mail erhielt ich heute 2x



Guten Tag,



in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,

Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.



Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk

begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen

Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um

geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.



Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit

§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.



Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige

gegen Sie gestellt.



Aktenzeichen: 350 Js 483/10 Sta Essen



Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155



Ihre E-Mail Adresse: blog@domxl.de



Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13



Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21



Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen

erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.

Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen



Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:

Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,

Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten

aussergerichtlich zu loesen.

Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert

mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und

fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.

Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de

Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info



Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!



Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen

Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell

aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten

dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.



Hochachtungsvoll,

Rechtsanwalt Florian Giese



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Schauen Sie sich dazu seine Webseite an, ein XING Profil hat er auch ...

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Rechtsanwalt Florian Giese

Schwerpunkte: Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht), Medien- und Presserecht. Rechtsanwalt Florian Giese ist erfahren im Umgang mit Technologien der elektronischen Medien durch redaktionelle und technische Tätigkeiten für namenhafte E-Commerce- und Internetangebote.

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