Sonntag, 31. Oktober 2010

INFOkrieg - Klage gegen das Finanzamt Rosenheim wegen unzulässiger Anwendung unzulässiger Steuergesetze

Es handelt sich dabei um die ungültige Abgabeordnung AO, das Umsatzsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz, da diese gegen das zwingende sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar verstoßen und somit nichtig sind.

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Klage gegen das Finanzamt Rosenheim wegen unzulässiger Anwendung unzulässiger Steuergesetze

unzulässiger Anwendung ungültiger Steuergesetze, hier die AO1977 sowie das EStG und UStG, da diese gegen das zwingende sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar verstoßen und somit nichtig sind.

Es wird beantragt, das Finanzamt Rosenheim zu verurteilen,

die fälschlich als Steuerbescheide bezeichneten jedoch nur nichtigen Verwaltungsakte ersatzlos  aufzuheben.

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