Montag, 25. Oktober 2010

INFOkrieg - Stuttgart 21 – Polizeieinsätze ohne Recht und Ordnung

Betroffene, wehrt Euch, nehmt Euer Recht in Eure Hand

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Stuttgart 21 – Polizeieinsätze ohne Recht und Ordnung

Die rechtliche Normenhierarchie in der Bundesrepublik Deutschland ist eindeutig. Zuvörderst steht das Grundgesetz, ihm nachfolgend alle einfachgesetzlichen Regelungen. Im Grundgesetz stehen die Grundrechte an vorderster Stelle. Sie binden gemäß Artikel 1 Abs. 3 GG die „Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“.

Soweit gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG „ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann“, muss dieses Gesetz gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG „das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen“.

Die gesetzliche Erlaubnis für die Demonstrationen gegen Stuttgart 21 ergibt sich einerseits aus dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG und dem dieses Grundrecht bei Versammlungen unter freiem Himmel gemäß Art. 8 Abs. 2 GG ausschließlich auf der Grundlage des Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG „durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes“ einschränken könnenden Versammlungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland, da das Bundesland Baden-Württemberg derzeit kein eigenes, diese Einschränkung regelndes Landesgesetz für Versammlungen erlassen hat.

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