Samstag, 30. Oktober 2010

INFOkrieg - Glücksspielstaatsvertrag wegen Verstoßes gegen Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 GG verfassungswidrig?

”Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig." Ähnlich ist es bei dem Umsatzsteuergesetz und dem Einkommensteuergesetz. Hier habe ich aktuell Klage in Rosenheim eingereicht. http://www.akquisescout.de/2010/10/klage-gegen-das-finanzamt-rosenheim-wegen-unzulassiger-anwendung-unzulassiger-steuergesetze/

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Ist der deutsche Glücksspielstaatsvertrag wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot nach Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungswidrig ?

Die Staatsrechtslehre ebenso wie die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland weiß um die absolute Wirkweise des sog. Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz GG ebenso gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG absolut Bescheid.

”Verstöße gegen das Zitiergebot sind zwar nur ein Formfehler, aber mit gravierenden Folgen. Durch diesen wird jedes Gesetz ungültig. Der Gesetzgeber kann diesen Schaden nur durch eine neue Rechtsnorm heilen.” Zitat von Prof. Rupert Scholz (Staatsrechtler und Politiker) vom 23.04.2010 sogar in AUTO-Bild.Read more at winyourhome.blogspot.com
 

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