Montag, 30. August 2010

INFOkrieg - Anleitung zur Überprüfung einzelner Gesetze auf die Verletzung des Zitiergebotes

am aktuellen Beispiel des Umsatzsteuergesetzes in seiner Fassung vom 01.01. 2001



Wenn das Zitiergebot verletzt ist, dann ist das Gesetz nichtig

z.B.: Umsatzsteuer ist NICHTIG http://bit.ly/cNnlZe

Grundrechteforum | Bürgerinitiative für Verfassungsschutz

Recherche zum Zitiergebot

Anleitung zur Überprüfung einzelner Gesetze auf die Verletzung des Zitiergebotes am aktuellen Beispiel des Umsatzsteuergesetzes in seiner Fassung vom 01.01. 2001 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 74, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2001 – Seite 3923)

Wie erkenne ich, ob ein Gesetz dem Zitiergebot entspricht?

Untersuchungsgrundlage ist der Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG

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