Montag, 16. August 2010

Infokrieg - Noch immer kein Friedensvertrag für Deutschland, deshalb keine volle Souveränität

Die “volle Souveränität Deutschlands” entspricht daher nicht den Tatsachen, weil in dem 2+4-Vertrag von entscheidender Bedeutung die Fixierung der Rechtslage bleibt, wie sie in den ‘Nürnberger Prozessen’, den Folgetribunalen und in vielen Bestimmungen der Besatzungsmächte ihren Niederschlag gefunden hat. Dazu führt Emil Schlee [4] unter anderem folgendes aus:



“Das Grundgesetz ist nicht die ‘Verfassung der Bundesrepublik Deutschland’, sondern das ‘Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland’, in dem es im Schlußartikel 146 heißt, daß es ’seine Gültigkeit an dem Tage (verliert), an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist’.



Selbst nach 52 [heute nach 63] Jahren seit Ende des 2. Weltkrieges konnte also das deutsche Volk noch keine Verfassung ‘in freier Entscheidung’ beschließen, was nur bedeuten kann, daß der gegenwärtige Status der Bundesrepublik Deutschland (zumal das ‘Deutsche Reich’ völkerrechtlich nicht untergegangen ist) – trotz der 2+4-Verhandlungen – nicht als völlig souverän bezeichnet werden kann, wie es deutsche Politiker so gern wahrheitswidrig behaupten.



Denn auch heute noch stehen wir unter einem Sonderrecht der früheren Besatzungstruppen, das nach dem Überleitungsvertrag der Alliierten unter anderem so aussieht:

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Wolfgang Popp: Noch immer kein Friedensvertrag für Deutschland, deshalb keine volle Souveränität

Als im Mai 1945 nach der von den Siegermächten geforderten “Bedingungslosen Kapitulation” der Deutschen Wehrmacht auch die letzte Deutsche Reichsregierung unter Großadmiral Karl Dönitz verhaftet wurde, folgte eine Zeit des absoluten Besatzungsrechts der vier Mächte ohne jegliche Beteiligung der Deutschen. Erst als bei den westlichen Staaten USA, Großbritannien und Frankreich die späte Erkenntnis reifte, daß sie mit Deutschland wohl “das falsche Schwein geschlachtet” hatten (Winston Churchill) und es zu großen Spannungen, Streit und Drohgebärden mit der Sowjetunion kam, brauchte man die Deutschen wieder, gestattete man ihnen mit der von den USA initiierten Währungsreform eine Besserung ihrer verheerenden wirtschaftlichen Lage und gestattete ihnen 1949 im jeweiligen Machtbereich einen provisorischen Staat, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik, zu gründen. Die Vorgabe für das westdeutsche ‘Grundgesetz’ (ursprünglich sollte es ‘Verfassung’ heißen) kam aus den USA, das Erarbeitete wurde am 8.5.1949 (man beachte dabei, daß vor genau vier Jahren die Deutsche Wehrmacht kapituliert hatte!) vom Parlamentarischen Rat verabschiedet, am 12.5.1949 von den Hohen Kommissaren der westlichen Besatzungsmächte “genehmigt” und am 23.5.1949 verkündet.Read more at brd-schwindel.com
 

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