Sonntag, 1. August 2010

Standesrecht - Einordnung des juristischen Standesrechts

Einordnung des juristischen Standesrechts



Die schärfsten und dafür geplanten Waffen der Richter zur Verhinderung der Aufdeckung ihrer Verbrechen wie u. a. Betrug, Vorteilsgewährung, Prozessbetrug, Rechtsbeugung, Beschlußfälschungen, Fälschung

öffentlicher Urkunden, planmäßige Scheinrechtsprechung ohne rechtskraftfähige Geschäftsverteilungen, Amtseidbruch und Verfassungshochverrat sind:





1. Anzeige wegen angeblicher Beleidigung von Richtern/Juristen,



2. Wirtschaftlicher Ruin durch hohe Kostenbelastungen,



3. Schaffung der Voraussetzung zur eidesstattlichen Versicherung,



4. Strafrechtliche Verfolgung angeblich falscher eidesstattlicher Versicherung,



5. Freiheitsentzug nach strafrechtlicher Verurteilung





oder





6. Absprache der Geschäfts- und Prozessfähigkeit,



7. Entmündigung und Enteignung durch gerichtlich bestellten Betreuer,



8. Zuführung zur Zwangsmedikamentation mit Psychopharmaka





und





9. Wegsperrung in psychiatrische Klinik.





Der früher Vogelfreie ist also heute folgerichtig der durch das Justizsystem und die übrigen staatlichen Erfüllungsgehilfen Ausgeraubte, Entmündigte und Weggesperrte. Der Tod tritt dann dort als Folge der Medikamentengabe, der vernachlässigten Betreuung oder durch "freiwilligen Selbstmord" genügend häufig ein, vor allem, wenn das Vermögen des Betroffenen weggeschafft worden ist. Dieses Thema wird unter dem Begriff des durch deutsche Richter betriebenen Psychoterrors mit Gefälligkeitsgutachten abhängiger Psychiater mit Dr.-Titel in einer weiteren Untersuchung ausführlich behandelt, s. Punkt 4.1.7.!





Den deutschen Richtern und Juristen gefällt natürlich nicht, dass ihr umfassend vorbereiteter und exerzierter Verfassungshochverrat inzwischen durchgängig schlüssig vorgestellt wird. Jede hierzu gefährliche Kritik wird



von ihnen sofort mit einer Beleidigungsanzeige gekontert. Der Autor hat die gegen ihn gerichtete Strafanzeige zum Nachweis des gesamten Systems der deutschen Willkürjustiz ebenfalls in das Internet gestellt. Weder der



Überfall der Steuerfahndung am 21.05.2001 noch die vorgestellte Strafanzeige vom 29.07.2002 führten bisher



zu einer vorgelegten Anklageschrift. Warum wohl? Ganz einfach, weil die Justiz es nicht auf eine öffentliche Auseinandersetzung ihrer Rechtsauffassung ankommen lassen kann und deshalb versuchsweise den Weg der



Zwangspsychiatrisierung ohne rechtliches Gehör im unfairen Verfahren durch nicht gesetzliche Richter gegen



den Autor vorgezogen hat. Wie man allerdings gesunde Menschen, vorsorglich von Gutachtern begleitet, damit



vor aller Öffentlichkeit in Deutschland in den bürgerlichen Tod schicken kann, ohne nach Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz unverzüglich aus vielen Richtungen Gegengewalt zu erhalten, bleibt das vorläufige Geheimnis



größenwahnsinniger Richter und Rechtsbeuger wie u. a. der Richter Dr. BROIHAN vom LG Braunschweig und seiner Kollegin Dr. WEBER-PETRAS am OLG Braunschweig.





Erkennbar ist lediglich, dass sich deutsche Richter selbst bei krassestem Rechtsmissbrauch anscheinend für



unantastbar halten und den Bürgeraufstand geradezu provozieren wollen. Sie glauben immer noch, dass sie



jederzeit durch ihr Standes"recht" vor der Verfolgung durch juristische Kollegen geschützt bleiben - ein Grund mehr, die Einleitung eines EU-Verfahrens zu beantragen, weil die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland nach der



EMRK und den fundamentalen Grundsätzen der Europäischen Union damit nicht vorhanden ist.





Gleichwohl reicht für viele Deutsche ohne tiefere juristische Kenntnisse oder ohne den absoluten Willen, die



Richterwillkür durch erreichte Gefängnisstrafen für Rechtsbeuger endlich zu beenden, noch die Verfolgung mit



der Strafanzeige wegen Beleidigung von Richtern und Juristen aus, um sie mundtot zu machen.


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