Unrechtslage träfe den Pudelskern besser
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Rechtslage BRD -
2. VerlängerungRead more at www.terra-germania.info
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"Jedermann hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung;
dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit,
ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel
jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."
(Artikel 19 der Menschenrechte Vereinigten Nationen, 10 Dezember 1948)
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