Dienstag, 3. August 2010

INFOkrieg - "Rechts"lage in der BRD

Unrechtslage träfe den Pudelskern besser

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Rechtslage BRD -
2. Verlängerung
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"Jedermann hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung;

dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit,


ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel

jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."


(Artikel 19 der Menschenrechte Vereinigten Nationen, 10 Dezember 1948)
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